Die Buchung einer Ferienwohnung begründet einen Mietvertrag mit folgenden
Rechten und Pflichten für Gastgeber und Gast:
- Der GAV ist abgeschlossen, sobald das Zimmer
bestellt und zugesagt ist. Oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht
mehr möglich ist, bereitgestellt worden ist.
- Der Abschluss des GAV verpflichtet den Gastgeber
und Gast zur Erfüllung des Vertrages gleichgültig, auf welche Dauer der
Vertrag abgeschlossen ist.
- Der Gastgeber ist verpflichtet bei Nichteinhaltung
des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.
- Der Gast verpflichtet sich bei Nichtinanspruchnahme
den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen abzüglich der
vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.
- Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen
bei Übernachtung in Ferienhäusern 10 % des Übernachtungspreises.
- Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten,
nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu
vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
- Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der
Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 5 errechneten Betrag zu
zahlen.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist der
Betriebsort.
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